Universitätsrat

Der Universitätsrat gehört neben dem Rektorat und dem Senat zu den obersten Leitungsorganen der Universität. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen: Die Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors, sowie die Wahl der Rektorin des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats. Abschluss der Zielvereinbarungen mit der Rektorin oder dem Rektor und dem Rektorat. Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplanes, des Entwurfes der Leistungsvereinbarung.
Kontakt
Dr. phil. Andrea Hofmann-Wellenhof
Halbärthgasse 2-4/I, 8010 Graz