Universitätsrat an der Universität Graz
Der Universitätsrat gehört neben dem Rektorat und dem Senat zu den obersten Leitungsorganen der Universität. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen
- die Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors
- die Wahl der Rektorin des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats
- Abschluss der Zielvereinbarungen mit der Rektorin oder dem Rektor und dem Rektorat
- Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplanes, des Entwurfes der Leistungsvereinbarung.