Dr. Gottfried Musger
Dr. Gottfried Musger wurde 1963 in Graz geboren. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz und Europarecht am Europainstitut der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Nach einer Assistententätigkeit in Graz (Zivilrecht, Prof. Steininger) und Saarbrücken (Europarecht, Prof. Will) Promotion 1992 in Graz bei Prof. Posch mit einer Arbeit über „Grenzüberschreitende Umweltbelastungen im Internationalen Privatrecht“. Seit 1995 Richter, zunächst in Graz, seit Anfang 2006 beim Obersten Gerichtshof in Wien. Tätigkeit in verschiedenen Bereichen (ua Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Schiedsverfahrensrecht); ab 2022 Vorsitzender des 1. Senats, der insbesondere für das Amtshaftungsrecht zuständig ist. Neben der Rechtsprechung wirkte Musger in der Justizverwaltung mit, insbesondere leitete er den wissenschaftlichen Dienst des Gerichtshofs (Evidenzbüro). Musger war österreichischer Delegierter in Arbeitsgruppen des Rates der Europäischen Union und in der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Veröffentlichungen zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht sowie zum Recht der Europäischen Union. Lehrveranstaltungstätigkeit an den Universitäten Graz, St. Gallen und Wien. Bis zu seiner Entsendung in den Universitätsrat war er Vorsitzender der Schiedskommission der Universität Graz.