Mitglieder des Universitätsrats
Funktionsperiode 1.3.2023 bis 29.2.2028
Die Größe des Universitätsrats wurde vom Gründungskonvent mit neun Mitgliedern festgelegt. Von diesen werden vier von der Universität gewählt und vier von der Bundesregierung bestellt. Das neunte Mitglied wird von den zuvor bestellten acht Mitgliedern gewählt.